AGB & Verleihbedingungen

1. Allgemein

Alle Angebote und Leistungen der Hettwer u. Richter GbR Sorpe Erlebnis erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Formulierungen und Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch das Unternehmen gültig, Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die AGB werden vom Auftraggeber automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt.

2. Abschluss eines Mietvertrages

Sie können ein Angebot oder eine Vermietung online oder persönlich buchen. Dazu steht das Buchungssystem auf der Homepage des Unternehmens mit der Webadresse www.sorpe-erlebnis.de zur Verfügung. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Vertragsabschluss verbindlich an. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Buchungsbestätigung zustande. Die Buchungsbestätigung erhalten Sie durch unser Buchungssystem per E-Mail. Bei persönlicher Anmeldung kommt der Vertrag durch die Übergabe der Mietgegenstände zustande. Mit der Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt. Mit der Buchung eines Vermietgegenstandes bestätigen Sie, die Tauglichkeit der Nutzer zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Die Hettwer Richter GbR übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Schäden, Störungen des öffentlichen Verkehrs oder Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung durch die Nutzer beziehungsweise durch die Nutzung der Mietgegenstände insbesondere nicht bestimmungsgemäße oder verkehrswidrige Nutzung. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Buchungsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend und (etwa im Hinblick auf SPAM-Filter) hinreichend konfiguriert ist und über ausreichenden freien Speicherplatz verfügt. Der Buchungstext wird von uns nicht gespeichert und kann nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr abgerufen werden. Die Informationen aus dem Bestellvorgang werden dem Kunden mit der E-Mail- Bestätigung auf die Bestellung noch einmal übermittelt. Der Kunde kann sich die Bestelldaten unmittelbar nach Absenden der Bestellung ausdrucken.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Bezahlung von in unserem Buchungssystem erfolgt per Kreditkarte (VISA und Mastercard), Sofortüberweisung, PayPal oder vor Ort bei uns in bar oder mit EC-Karte (vor Ort akzeptieren wir keine Kreditkarte!). Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall weitere Zahlungsarten zu akzeptieren sowie im Einzelfall Zahlungsarten abzulehnen. Die Voraussetzungen zur Nutzung der in unserem Buchungssystem aufgeführten Zahlungsarten entnehmen Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Zahlungsanbieter [Paypal, Visa, Mastercard, Klarna].

4. Leistungen

Die Hettwer Richter GbR Sorpe Erlebnis vermietet Fahrräder (E-Bikes) und weitere Freizeitgegenstände, welche zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr bestimmt sind. Die Nutzung der Gegenstände abseits von öffentlichen Wegen und für den Fahrradverkehr bestimmten Straßen und Wegen ist nicht erlaubt. Mit einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung verstößt der Mieter gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen. In solchen Fällen ist eine Haftung für Schäden an Personen oder Mietgegenständen durch die Sorpe Erlebnis ausgeschlossen. Der Vermieter ist berechtigt, aus wichtigem Grund, soweit dies nicht wider Treu und Glauben erfolgt, Abweichungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrages vorzunehmen, soweit diese Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Angebotes nicht wesentlich beeinträchtigt. Tritt infolgedessen eine erhebliche Änderung des Angebotes ein, ist der Teilnehmer berechtigt, soweit möglich, kostenfrei umzubuchen oder vom geschlossenen Vertrag ohne Kosten zurückzutreten. Der Vermieter verpflichtet sich, seine Kunden bei Eintritt derartiger Umstände unverzüglich zu unterrichten. Den Umfang der vertraglichen Leistungen entnehmen Sie unseren Leistungsbeschreibungen.

5. Pflichten des Mieters

Der Mietpreis ist vor Mietbeginn zu zahlen. Der Mietvertrag wird nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Führerscheins sowie nach Hinterlegen einer Kaution von 50 € / geliehenem E-Bike (vor Ort) abgeschlossen. Der Mieter darf das Mietfahrrad ausschließlich zu privaten Zwecken nutzen. Das Mindestalter des Mieters beträgt 18 Jahre. Der Mieter verpflichtet sich, dass E-Bike pfleglich zu behandeln und unter Beachtung aller Sorgfaltspflichten und aller technischen Regeln zu nutzen. Das Abstellen des Fahrrades erfolgt ausschließlich an einem sicheren Ort und in abgeschlossenem Zustand. Eventuell in der Mietzeit aufgetretene Mängel müssen dem Vermieter bei der Rückgabe durch den Mieter mitgeteilt werden. Auch beim Auftreten von Pannen oder Schäden inkl. Schäden am Antrieb, ist der Mieter verpflichtet, das Fahrrad (E-Bike) zur Betriebsstätte zurückzubringen. Bei erheblichen Schäden, Beteiligung an Verkehrsunfällen oder im Falle eines Diebstahls ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen und Angaben über den Vorfall, Beteiligte und oder Zeugen anzugeben.

6. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden

Sie können bis 24 h vor Beginn der Mietzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Wir verlangen als Ersatz für unsere Aufwendungen und Vorkehrungen eine Entschädigung. Bei Rücktritt vom Mietvertrag durch Nichtantritt rechnen wir 50 % des Mietpreises an.

7. Anweisungen der Mitarbeiter

Den Anweisungen der Mitarbeiter ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung der Anweisungen ist der Vermieter berechtigt, die Rückgabe Mietgegenstände mit sofortiger Wirkung zu verlangen bzw. die Herausgabe des Mietgegenstandes zu verweigern. Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises.

8. Verantwortung und Haftung des Mieters

Jeder Mieter ist für sich selbst verantwortlich und haftet für seine körperliche Unversehrtheit selbst. Im Falle einer gesundheitlichen Beeinträchtigung empfehlen wir die vorherige Rücksprache mit einem Arzt. Wer in grober Weise wider die Verkehrsregeln handelt, sich oder Dritte oder den Mietgegenstand gefährdet oder nachhaltig gegen die Weisungen der Mitarbeiter verstößt, kann durch diese nach vorheriger Abmahnung von der weiteren Nutzung des Mietgegenstandes ausgeschlossen werden. Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Nutzung jeglicher Angebote der Sorpe Erlebnis unter Alkohol- und Drogeneinfluss ist nicht gestattet. Jegliche Zuwiderhandlung wird mit der sofortigen Aufhebung des Mietvertrages geahndet. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises. Für Schäden, welche innerhalb der Mietzeit auftreten, haftet der Mieter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Er haftet insbesondere für

  • vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen des Fahrrades (E-Bikes),
  • die schuldhafte Verletzung seiner vertraglichen Pflichten
  • Diebstahl und Verlust
  • Schäden Dritter infolge unsachgemäßer Handhabung/Nutzung des Mietgegenstandes.
  • Der Mieter stellt insoweit den Vermieter von einer etwaigen Haftung frei.

9. Rückgabe des Mietgegenstandes (E-Bike)

Der Mieter hat das Fahrrad (E-Bike) spätestens zum Ende der vereinbarten Mietzeit an der Betriebsstätte der Hettwer Richter GbR Sorpe Erlebnis zurückzugeben. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit. Wird das Fahrrad (E-Bike) nicht rechtzeitig zurückgegeben, kann der Vermieter den dreifachen Satz des regelhaften Mietpreises verlangen.

10. Datenerhebung und -verwertung

Die bei der Buchung vom Mieter angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung des Angebotes verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG, DSGVO). Mit der Buchung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

11. Haftung des Vermieters

Die Teilnehmer sind sich darüber im Klaren, dass sie sich an einer erlebnisorientierten bzw. erlebnispädagogischen Maßnahme mit Abenteuercharakter beteiligen. Die Risiken sind vielfältig und auch durch sorgfältige Vorbereitung nie ganz auszuschließen. Der Haftungsmaßstab orientiert sich deshalb an diesen Gegebenheiten. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für gewissenhafte Gewährleistung der sicherheitsrelevanten Aspekte. Die Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Voraussetzung für eine Teilnahme von nicht voll geschäftsfähigen Personen ist die Vorlage einer schriftlichen Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters. Bei Schulklassen, Gruppen u. ä. mit minderjährigen Teilnehmern haften die gesetzlichen Vertreter für die vertretenen Teilnehmer. Körper- und Sachschäden sind dem Veranstalter unverzüglich bis spätestens 14 Tage nach Veranstaltung mitzuteilen. Grundsätzlich kann die Mosaik GmbH, soweit kein grob fahrlässiger Tatbestand vorliegt, keine Ersatzleistungen tätigen. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für alle Schäden und Ansprüche unserer Teilnehmer, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Teilnehmerbeitrag beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust durch Diebstahl, Beschädigung oder sonstigen Verlust von persönlichen Gegenständen.

12. Haftungsausschluss

Der Vermieter sorgt für einen verkehrssicheren Zustand des E-Bikes und haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen

13. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

14. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Arnsberg.

Stand: 01. Februar 2022